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   BGH, 18.07.2006 - X ZR 44/04   

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https://dejure.org/2006,737
BGH, 18.07.2006 - X ZR 44/04 (https://dejure.org/2006,737)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2006 - X ZR 44/04 (https://dejure.org/2006,737)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - X ZR 44/04 (https://dejure.org/2006,737)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters bei beworbener "kindgerechter Ausstattung"

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht durch nicht ausreichnende Kennzeichnung einer Glastür; Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht durch Verwendung nicht splitterfreien Glases einer Glastür; Anforderungen an eine "kindgerechte Ausstattung" für eine ...

  • unalex.eu

    Allgemeine Grundsätze Rom II-VO

  • reise-recht-wiki.de

    Haftung wegen Hotelausstattung

  • Judicialis

    BGB § 651a ff.; ; BGB § 823 Dc; ; BGB § 823 Ef; ; BGB § 847 a.F.

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 651 a ff.; BGB § 823; BGB § 847
    Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Bewerbung einer Unterkunft mit "kindgerechter Ausstattung"

  • RA Kotz

    Ausstattung - kindgerechte einer Unterkunft: Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 651a ff. § 823 § 847 (a.F.)
    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters; Verwendung von bruchsicherem Glas bei kindgerechter Ausstattung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Reisevertragsrecht - Verkehrssicherungspflicht bei kindgerechter Ausstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kindgerechte Ausstattung - keine gefährliche Glastüren!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Erhöhte Haftungspflicht für Reiseveranstalter, die mit "kindgerechter Ausstattung " werben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2918
  • MDR 2007, 200
  • NZM 2006, 752
  • NZV 2006, 538
  • FamRZ 2006, 1370 (Ls.)
  • VersR 2006, 1504
  • RRa 2006, 210
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86

    Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage

    Auszug aus BGH, 18.07.2006 - X ZR 44/04
    Die Sicherungspflicht, die der Senat (im Urteil vom 14.12.1999 - X ZR 122/97, WM 2000, 888, 890) im Anschluss an BGHZ 103, 298, 303 bejaht habe, werde nicht schon durch jede bloß theoretische Möglichkeit einer Gefährdung ausgelöst.

    Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, dass ein Reiseveranstalter, der mit der "kindgerechten Ausstattung" für eine Urlaubsunterkunft wirbt, auch Gefahren, die sich aus der baulichen Ausstattung für Kinder ergeben können, im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht gering zu halten und nach Möglichkeit zu beseitigen hat, und dass die Beklagte als Reiseveranstalter der Klägerin für die Verletzung dieser Pflichten nach §§ 823, 847 BGB a.F. haftet, und zwar internationalprivatrechtlich nach Art. 40 Abs. 2 EGBGB (vgl. BGHZ 103, 298, 303 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1483).

  • BGH, 16.05.2006 - VI ZR 189/05

    Verkehrssicherungspflicht des Vermieters einer Wohnung hinsichtlich mit

    Auszug aus BGH, 18.07.2006 - X ZR 44/04
    Auch wenn man eine dahingehende Verpflichtung der Beklagten verneint (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 16.5.2006 - VI ZR 189/05, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu Mietverhältnissen), ergibt sich ihre Haftung dem Grunde nach aber daraus, dass sie die Unterkunft als mit einer "kindgerechten Ausstattung" versehen beworben hat.
  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 122/97

    Leistungsumfang bei einer Pauschalreise (hier: Sportmöglichkeiten

    Auszug aus BGH, 18.07.2006 - X ZR 44/04
    Die Sicherungspflicht, die der Senat (im Urteil vom 14.12.1999 - X ZR 122/97, WM 2000, 888, 890) im Anschluss an BGHZ 103, 298, 303 bejaht habe, werde nicht schon durch jede bloß theoretische Möglichkeit einer Gefährdung ausgelöst.
  • OLG Düsseldorf, 05.12.1996 - 18 U 73/96

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters hinsichtlich der Art des

    Auszug aus BGH, 18.07.2006 - X ZR 44/04
    Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, dass ein Reiseveranstalter, der mit der "kindgerechten Ausstattung" für eine Urlaubsunterkunft wirbt, auch Gefahren, die sich aus der baulichen Ausstattung für Kinder ergeben können, im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht gering zu halten und nach Möglichkeit zu beseitigen hat, und dass die Beklagte als Reiseveranstalter der Klägerin für die Verletzung dieser Pflichten nach §§ 823, 847 BGB a.F. haftet, und zwar internationalprivatrechtlich nach Art. 40 Abs. 2 EGBGB (vgl. BGHZ 103, 298, 303 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1483).
  • BGH, 14.01.2020 - X ZR 110/18

    Zu Verkehrssicherungspflichten im Hoteleingangsbereich

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Bewerbung einer Hotelanlage als barrierefrei ähnlich wie eine Bewerbung als kindgerecht (dazu BGH, Urteil vom 18. Juli 2006 - X ZR 44/04, NJW 2006, 2918 = RRa 2006, 2006, 210 Rn. 6) eine Pflicht zur Einhaltung erhöhter Sicherheitsstandards begründen kann und ob solche Verpflichtungen auch dann entstehen können, wenn die Anlage nicht vom Reiseveranstalter, sondern lediglich vom Hotelbetreiber so beworben wird, wie dies das Landgericht für den Streitfall festgestellt hat.
  • BGH, 25.06.2019 - X ZR 166/18

    Zur Notwendigkeit einer Beweisaufnahme über Sicherheitsvorschriften für

    bb) Umstände im Vorbringen des Klägers, aus denen sich ergeben könnte, dass die Beklagte darüber hinausgehende Sicherheitsvorkehrungen hinsichtlich der Beschaffenheit des Glases treffen musste, etwa unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Zugänglichkeit (vgl. etwa BGH, Urteil vom 13. April 1967 - III ZR 2/65, VersR 1967, 714 für öffentliche Schulen; Urteil vom 21. Februar 1978 - VI ZR 202/76, VersR 1978, 561 für öffentliche Schwimmbäder) oder einer Bewerbung der Anlage als kindgerecht (BGH, Urteil vom 18. Juli 2006 - X ZR 44/04, NJW 2006, 2918 = RRa 2006, 210 Rn. 6), werden von der Revision nicht aufgezeigt.
  • OLG Köln, 18.12.2006 - 16 U 40/06

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters bei Ausgestaltung der

    Dabei kann dahinstehen, ob sich der Reiseveranstalter auch im Ausland auf die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften, d.h. die bau-, feuer- und gesundheitspolizeiliche Genehmigung und Überwachung verlassen darf, oder ob er sich im Hinblick darauf, dass im Ausland unter Umständen sowohl für die Vorschriften als auch die Überwachung andere Maßstäbe gelten als im Inland, immer selbst davon überzeugen muss, dass von sicherheitsrelevanten Anlagen und Einrichtungen keine Gefahren für die von ihm unterzubringenden Hotelgäste ausgehen (so BGHZ 103, 298 ff.; offengelassen von BGH, Urteil vom 18.07.2006 - X ZR 44/04 in NJW 2006, 2918, 2919 unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 16.05.2006 - VI ZR 189/05 in NJW 2006, 2326 ).
  • OLG Celle, 06.09.2018 - 11 U 42/18

    Anforderungen an die Begründung der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht

    cc) Dieser Bewertung steht auch nicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. Juli 2006 (X ZR 44/04, juris Rn. 6) entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2007 - 12 U 222/06

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters - Zur Haftung für Verletzung des

    Nichts anderes gilt für die Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters (vgl. die Besprechung des angefochtenen Urteils durch Schmidt-Benden RR 2007, 2 ff., 3; vgl. auch BGH Urteil vom 18.07.2006 Az. X ZR 44/04, MDR 2007, 200 und vom 12.06.2007, NJW 2007, 2549, 2550).
  • OLG Köln, 18.12.2006 - 16 U 31/06

    Mitwirkungspflicht der Parteien bei der Ermittlung ausländischer Rechtsnormen -

    Der Bundesgerichtshof hat - wie zuvor bereits der Senat - eine Pflicht eines Reiseveranstalters zur Überprüfung von Glaseingangstüren zu einer gebuchten Unterkunft nur für den Sonderfall angenommen, dass die Anlage mit bestimmten Ausstattungsmerkmalen beworben worden war (BGH NJW 2006, 2918, OLG Köln RRa 2005, 27: "kindgerechte Ausstattung").
  • LG Köln, 20.11.2007 - 37 O 157/07

    Vorliegen eines Reisemangels bei Verletzung vertraglicher Obhuts- und

    Eine Haftung der Beklagten käme aufgrund reisevertraglicher Obhuts- und Fürsorgepflichten, deren Verletzung auch einen Reisemangel begründen kann (BGH NJW 2006, 2918; OLG Köln, Urteil vom 20.10.2006 - 16 U 40/06), in Betracht.
  • OLG Celle, 30.07.2009 - 11 U 57/09

    Verkehrssicherungspflicht eines Reiseveranstalters hinsichtlich einer

    Dabei hat ein Reiseveranstalter, der mit einer kindgerechten Ausstattung für eine Urlaubsunterkunft wirbt, Gefahren, die sich auch beispielsweise aus der baulichen Ausstattung für Kinder ergeben können, im Rahmen seiner Versicherungspflicht gering zu halten und nach Möglichkeit zu beseitigen (BGH, NJW 2006, 2918 m.w.N.).
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